Der Jugendschutz geht vor
BZ-INTERVIEW mit Bettina Kobras, Leiterin des Fachbereichs Arbeitsschutz, zum Thema Praktikum.
KREIS EMMENDINGEN. In diesen Wochen machen viele Schülerinnen und Schüler zum ersten Mal ein Praktikum in einer Firma. Für Schüler eine gute Gelegenheit, Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen, für die Firmen Kontakte zu potenziellen Auszubildenden zu knüpfen. Doch welche Regeln gelten, wenn es um die Arbeitszeit der Praktikanten geht? Und was ist zu beachten, wenn Schüler sich etwas zum Taschengeld hinzuverdienen wollen? BZ-Mitarbeiter Frank Berno Timm hat darüber mit Bettina Kobras, Fachbereichsleiterin Immissions- und Arbeitsschutz im Emmendinger Landratsamt, gesprochen.
BZ: Frau Kobras, welche Regeln gelten, wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum machen wollen?Kobras: Wichtig sind das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz kennt ein ...