Es geht um viel Geld: Der Landkreis Lörrach und das Land sind sich nicht einig, wer wie viel an der Unterbringung von Flüchtlingen bezahlen muss.
Die Nachwehen der Flüchtlingswelle von August 2015 bis Anfang 2017 halten auch den Kreis weiter in Atem. Ein Thema, das da hinter den Kulissen für Zündstoff sorgt, ist die Erstattung der Kosten für die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) und die Unterbringung der Flüchtlinge durch das Land. Es ist eine Frage, bei der es für den Kreis um erhebliche Summen geht.
Was ist die Ausgangslage?
Der Kreis ist die erste regionale Anlaufstelle für Flüchtlinge und für die vorläufige Unterbringung vom Land zugewiesener Personen zuständig (unterer Text). Im Gegenzug erstattet das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), das ...