Wer sich nach einem Krankenhausaufenthalt zunächst noch nicht selbst zu Hause versorgen kann, hat von 2016 an Anspruch auf eine Haushaltshilfe und auf Nachsorge durch einen Pflegedienst.
Auf diese Neuregelung für gesetzlich Krankenversicherte hat jetzt der Bremer Verein Ambulante Versorgungsbrücken ...