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20. April 2011
Streit um Bespitzelung
Menschenrechtler überwacht / Verfassungsschutz wehrt sich.
BREMEN. Der Verfassungsschutz hält es offenbar weiterhin für rechtens, dass er fast vier Jahrzehnte lang die Aktivitäten des Bremer Menschenrechtlers, Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner (63) beobachtet hat: Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die Dauerüberwachung für rechtswidrig erklärt hatte, hat das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Das berichtete ein Justizsprecher auf Anfrage der Badischen Zeitung.
Der parteilose Gössner ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Autor geheimdienstkritischer Bücher und Aufsätze. Das BfV hatte Gössners Aktivitäten seit 1970, als er in Freiburg studierte, und danach bis 2008 überwacht und eine mehr als 2000 Seiten dicke Personenakte über ihn angelegt – wegen angeblicher Kontakte zu linksextremistischen oder entsprechend beeinflussten Organisationen und Medien. Registriert wurden vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken Medien sowie Auftritte bei der DKP, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) oder der sogenannten Roten Hilfe. Gössner erfuhr davon durch eine Anfrage bei der Behörde. Als er dagegen klagte, beendete das Amt 2008 vor der ersten mündlichen Verhandlung die Überwachung. Nachträglich stellten die Kölner Richter Anfang Februar fest, dass die Beobachtung ein "schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen" und damit rechtswidrig gewesen sei. Auch wenn Gössner teilweise ähnliche Auffassungen wie die DKP vertreten habe, seien ihm keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorzuwerfen (Az.: 20 K 2331/08). Das BfV will das Urteil jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Münster aufheben lassen und hat dazu als ersten Schritt die Zulassung eines Berufungsverfahrens beantragt.
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Autor: Eckhard Stengel
