Die Gemeinde muss zahlen
Schadenersatz in Höhe von 8700 Mark / Skilehrer durch defekten Liftbügel verletzt.
ST. BLASIEN/BERNAU (wun). Zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 8700 Mark ist die Gemeinde Bernau vom Amtsgericht St. Blasien verurteilt worden. Ein Skilehrer hatte sich im März 2000 an einem Skilift der Gemeinde verletzt, weil ein Liftbügel defekt war.
Beim Einstieg in den Anfängerlift hatte der Liftbügel den Skilehrer in die Kniekehle getroffen. Sechs Wochen war er danach ...