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Passagierrechte

Drohender Piloten-Streik: Nicht voreilig stornieren oder umbuchen

  • dpa

  • Mo, 01. August 2022, 17:34 Uhr
    Reise

     

Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber das Recht auf einen Ausgleich. Anders sieht es aus, wenn der Streik noch nicht bestätigt, aber sehr wahrscheinlich ist.

Droht ein Streik, ist er aber noch nic...eitig selbst umbuchen oder stornieren.  | Foto: Boris Roessler (dpa)
Droht ein Streik, ist er aber noch nicht offiziell verkündet, sollten Urlauber Ruhe bewahren und nicht frühzeitig selbst umbuchen oder stornieren. Foto: Boris Roessler (dpa)
Bei der Lufthansa droht nach dem Streik des Bodenpersonals nun auch noch ein Pilotenstreik. Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen rät Urlaubern, jetzt schon bei der Airline nach Alternativen wie Umbuchung oder ...

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