Wird ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, haben Urlauber das Recht auf einen Ausgleich. Anders sieht es aus, wenn der Streik noch nicht bestätigt, aber sehr wahrscheinlich ist.
Bei der Lufthansa droht nach dem Streik des Bodenpersonals nun auch noch ein Pilotenstreik. Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen rät Urlaubern, jetzt schon bei der Airline nach Alternativen wie Umbuchung oder ...