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Ein Meineid vor Gericht kann sehr teuer werden

  • Fr, 17. August 2001
    Freiburg

     

36-Jährige erhält fünfstellige Geldstrafe, weil sie vor Gericht etwas Falsches gesagt hat - damals war es um 7800 Mark gegangen.

Mit wem haben Sie vor vier Jahren am 16. August telefoniert? Sie wissen es nicht? Das ist verständlich. Wer jedoch unter Eid behauptet, mit einer Person fernmündlich gesprochen zu haben, und diese Aussage erweist sich Jahre später als ...

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