Die seit Anfang des Jahres bundeseinheitlich geltenden diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) führen nun häufig zur Entlassung pflegebedürftiger Menschen aus der Klinik, ohne dass die anschließend notwendige Versorgung geklärt ist / Von Gerhard M. Kirk (Text) und Ingo Schneider (Fotos).
G anz einig sind sich die Fachleute noch nicht. Natürlich, sagen die einen (die vor allem in Pflegeheimen arbeiten), natürlich gibt es "blutige" Entlassungen. Gibt es nicht, sagen die anderen (die vorwiegend ambulante Pflegehilfen anbieten). Einig dagegen sind sich alle: Die seit Januar 2004 geltenden diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG, siehe "Stichwort") sind ein tiefer Schnitt ins Gesundheits- und Pflegesystem.
"Erfunden", um Kosten zu senken, ...