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24. Juli 2012 17:01 Uhr

Altpeter-Gesetzesvorhaben

Aktivisten nutzen Ministerbesuch für Protest gegen Zwangsmedikation

Bevor Sozialministerin Karin Altpeter den Neubau beim Kreiskrankenhaus offiziell einweihen konnte, wurde sie mit dem Thema "psychiatrische Zwangsbehandlung" konfrontiert. Etwa ein Dutzend Menschen protestierte am Rande des Klinikgeländes gegen Zwang und Gewalt in der Psychiatrie.

  1. Freundlicher Empfang im Kreiskrankenhaus für Sozialministerin Karin Altpeter Foto: hans-jürgen truöl

  2. Das Thema „Zwangsmedikation“ interessiert die Medien. Foto: hans-jürgen truöl

  3. Gleich beginnt die offiziellen Eröffnung: Am Dienstagnachmittag im Festzelt (von links) Landrat Hurth, Ministerin Altpeter, ZfP-Geschäftsführer Seelos und Klinik-Geschäftsführer Schillinger Foto: hans-jürgen truöl

  4. Vor der Kulisse des Ergänzungsneubaus Protest gegen ein Gesetzesvorhaben Foto: hans-jürgen truöl

  5. Andrang beim Empfang für die Sozialministerin Foto: hans-jürgen truöl

Die Gruppe "Psychiatrieerfahrene" prangerte in erster Linie den Einsatz von Psychopharmaka bei Zwangsbehandlungen an. Die Demonstrierenden warfen Altpeter vor, nach der Sommerpause im Landtag einen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, um solche Zwangsbehandlungen zu legalisieren.

Doch das Bundesverfassungsgericht habe psychiatrische Zwangsbehandlungen für verfassungswidrig erklärt. Diese seien mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Selbstbestimmung unvereinbar, hieß es auf Plakaten und Flugblättern.

Altpeter reagierte kurz vor dem Festakt gegenüber Medienvertretern auf diese Kritik. Das Gesetz sehe Zwangsmedikationen nur vor, falls bei Betroffenen Gefahr für das eigene Leben, Gefahr für Dritte oder die Unmöglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bestehe, erklärte die Ministerin.

Solange wurden die Gäste, zu denen aktuelle und ehemalige Abgeordnete von Bund und Land, Kreisräte und Behördenrepräsentanten gehörten, im Festzelt musikalisch auf die Einweihungsreden eingestimmt.

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Autor: tru


6 Kommentare

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Volker Morstadt

Registriert seit: 10.08.2009

Kommentare: 416

24. Juli 2012 - 20:56 Uhr

"Das Gesetz sehe Zwangsmedikationen nur vor, falls bei Betroffenen Gefahr für das eigene Leben, Gefahr für Dritte oder die Unmöglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen."

Da hat sich die auf Parteibuch-Fahrschein (SPD) zur Ministerin avancierte Altenpflegerin von ihren Hausjuristen ja schöne Gummibegriffe formulieren lassen, unter die jeder denkbare Einzelfall subsumiert werden kann - da mag das BVerfG noch so dagegen urteilen. Schade um diese vertane Chance! Clochemerle und das Petersprinzip lassen grüßen.

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Johannes Georg Bischoff

Registriert seit: 22.06.2012

Kommentare: 6

25. Juli 2012 - 00:02 Uhr

Die Ministerin muss sich folgende Fragen stellen lassen

1. Gefahr für das einige Leben

Wie will sie die Gefahr für das eigene Leben dadurch schützen mit Nervengiften die folgede Wirkungen haben:

- Todesfälle durch plötzlichen Herztod.

- malignes Neuroleptischen Syndrom, welches nur noch intensivmedizinisch behandelt werden kann

- Zungenschlundkrämpfe, eine Verkrampfung der Zungen-Schlund Muskulatur. Dabei hat man subjektiv das Gefühl zu ersticken

Keine dieser Wirkungen sind ausschließbar und durch die Unterschiedlichkeit der Metabolisierung in der Leber auch nicht primär abhängig von der Dosis.

2. Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen

Wie will sie die Möglichkeit schaffen , ein selbstbestimmtes Leben zu führen mit Nervengiften die Folgende Wirkungen haben.

- psychisch-geistiger Abstumpfung und Einengung, die akut auftreten oder sehr langsam erfolgen kann. Wegen der entstehenden Gefühlsleere spricht man auch vom »RoboterSyndrom«

- Depressionen, oft auch mit Selbstmordgefahr
- unbestimmten Angstzuständen

- neurologischen Erkrankungen, z.B. »Parkinson-Syndrom«
(Einschränkung der Spontanbeweglichkeit, Zittern, kleinschrittiger Gang), sowie unter bedrohlichen Muskelverkrampfungen und Akathisie, der Unmöglichkeit, ruhig zu sitzen

- Spät-Dyskinesien, das heißt stark entstellenden, oft unheilbaren Bewegungsstörungen

- vegetativen Veränderungen, z. B. Herz-Kreislauf-Störungen

- hormonellen Störungen, Dämpfung der sexuellen Lust, Potenzstörungen,

- Gewichtszunahme

- Verringerung der weißen Blutkörperchen

(Zitiert aus: Zehenbauer Josef, „Körpereigene Drogen – Die ungenutzten Fähigkeiten unseres Gehirns, Patmos 2001 S. 130-132)

Was soll denn das für ein selbstbestimtes Leben sein ???
Der Ministerin sei ein Selbstversuch angeraten, dann weiß sie was dann von der Selbstbestimmung übrigbleibt.

3. Bei Fremdgefährdung reicht die Absonderung vollkommen aus.
(Stichwort weicher Raum)

Darüber aber steht das unteilbare Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Stellungnahmen zu Zwang und Gewalt in der Psychiatrie von den Betroffenenverbänden
Siehe:

http://www.lag-psychiatrie-erfahrene-bw.de/zwang-und-gewalt-in-der-psychiatrie-1

Johannes Georg Bischoff
Diplom-Psychologe

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Johannes Georg Bischoff

Registriert seit: 22.06.2012

Kommentare: 6

25. Juli 2012 - 00:44 Uhr

Nachtrag zu Gefahr für das eigene Leben

Ein Mensch , angebunden ans Bett und eingeschlossen, verbrennt in der Psychiatrie
Siehe

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern-lby/grausam-patient-stirbt-feuer-bezirksklinikum-fixiert-2377739.html

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Winston Smith

Registriert seit: 25.07.2012

Kommentare: 2

25. Juli 2012 - 00:50 Uhr

Die Gruppe, die da demonstrierte heißt Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener Baden-Württemberg. Sie ist offizielle Landesvertretung des Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE).

Siehe:

http://www.bpe-online.de
http://www.lag-psychiatrie-erfahrene-bw.de

Das Flugblatt, welches bei der VEranstaltung verteilt wurde, kann man hier als Pdf herunterladen:

http://www.meinungsverbrechen.de/wp-content/uploads/2012/07/Altpeter_Menschenrechtsverletzungen.pdf

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Alexander / [psycheciety]

Registriert seit: 25.07.2012

Kommentare: 1

25. Juli 2012 - 19:53 Uhr

"Das Gesetz sehe Zwangsmedikationen nur vor, falls bei Betroffenen Gefahr für das eigene Leben, Gefahr für Dritte oder die Unmöglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bestehe, erklärte die Ministerin."

1) WUNDERBAR! Zwang und Gewalt darf also laut Frau Altpeter wieder stattfinden, obwohl SONDERGESETZE der UN-BRK eklatant widersprechen!

2) WER weiss denn, ob jemand WIRKLICH eine Gefahr für sich und andere darstellt, WENN NOCH GAR NICHTS VORGEFALLEN IST? Also basiert alles auf reinen Vermutungen und jeweiliger "Auslegungssache"!

3) Der BUNDESGERICHTSHOF hat Zwangsmedikation (mit oder ohne Freiheitsentzug) FÜR ILLEGAL erklärt. Liest die Ministerin denn keine Zeitungen oder hat einfach keine Ahnung von Jura? Offenbar ist es ihr Wunschdenken, endlich wieder so "einfach" weitermachen zu können, wie bisher - TROTZ VERÄNDERTER RECHTSPRECHUNG!

Alexander Kummer
Vorstandsmitglied Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen
alexander.kummer@freenet.de
http://www.LvPEH.de

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Winston Smith

Registriert seit: 25.07.2012

Kommentare: 2

27. Juli 2012 - 00:38 Uhr

Das Video von der Demonstration gibt es hier:

http://www.youtube.com/watch?v=hNIfzDisJbo

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