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20. Juli 2010 19:07 Uhr

Missbrauchsfall Birnau

Experten contra Zollitsch

Hat der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch im Missbrauchsfall Birnau gegen die Anti-Missbrauchsrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen? Die Ausführungen namhafter Kirchenrechtler legen diesen Vorwurf nahe. Und es ist nicht der einzige.

  1. Robert Zollitsch. Der Freiburger Erzbischof soll doch für den Missbrauchsfall von Birnau zuständig gewesen sein. Foto: ddp



FREIBURG.
Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch ist offenbar doch für die Bearbeitung eines Missbrauchsfalles an der Klosterkirche Birnau zuständig gewesen. Kirchenrechtsexperten widersprechen einer Darstellung, die das Ordinariat öffentlich forciert hatte. Statt dessen ergibt sich: Zollitsch könnte gegen die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz verstoßen haben.

Das Ordinariat sah sich seit dem Frühjahr dem Vorwurf der Untätigkeit im Fall eines Geistlichen ausgesetzt, der in den 60er Jahren in Birnau am Bodensee mindestens einen Ministranten missbraucht hat. 2006 meldete das Opfer ihn beim Erzbistum, 2010 stellte es fest, dass er in der Schweiz unbehelligt als Pfarradministrator tätig war.

Die Diözese ist dem Vorwurf seither mit dem Hinweis begegnet, die betreffende Klosterkirche gehöre als Priorat zur Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Diese sei als sogenannte Territorialabtei unabhängig vom jeweiligen Diözesanbischof. Entsprechend habe das Freiburger Ordinariat den Vorfall an den dortigen Abt gemeldet und Konsequenzen gefordert.

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Zu den Theologen, die diese These plausibel fanden, gehörte auch der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Georg Bier. Jetzt widerrief er seine Position. "Anfang Juni habe ich (. . .) die Auskunft gegeben, die Pfarrkuratie Birnau gehöre zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau. Ich habe diese Auskunft auf Grundlage der mir damals vorliegenden Informationen und meines damaligen Kenntnisstandes gegeben. Sie hält einer eingehenden Überprüfung nicht stand. Ich korrigiere sie hiermit", sagte Bier der Badischen Zeitung. Zugleich stellte der Kirchenrechtler klar: Die Wallfahrtskirche liege im Gebiet der Erzdiözese Freiburg. Die Pfarrkuratie beziehungsweise Seelsorgeeinheit gehöre zur Erzdiözese. Und zuständiger Oberhirte für die Gläubigen sei der Erzbischof. Der US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchs-Experte Thomas Doyle kommt in einem Gutachten, das der BZ ebenfalls vorliegt, zum selben Befund.

Das Ordinariat Freiburg wurde nach eigenen Angaben 2006 über den Birnauer Fall informiert, seit 2002 gelten die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Darin steht: "Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese." Auch das weitere Vorgehen ist dort geregelt.

Auf Nachfrage der BZ sagte Bier: "Ein bloßes Weiterreichen der Informationen über einen möglichen Täter (und dessen Opfer) an den zuständigen Oberen, zumal wenn dies ohne nachfolgende Kontrolle geschähe, entspräche nicht dem Anspruch der Leitlinien." Die Pressestelle des Bistums hatte zuvor einen Katalog mit Fragen der BZ zum Fall Birnau nicht beantwortet.

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Autor: Jens Schmitz


4 Kommentare

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Matthias Krause  

Matthias Krause

Registriert seit: 14.07.2010

Kommentare: 7

21. Juli 2010 - 06:22 Uhr

Sehr schön, dass die BZ auf die dreiste Täuschung – nicht nur durch Zollitsch und sein Ordinariat, sondern auch durch den Abt von Mehrerau – hinweist.

Ich habe schon seit Wochen auf meinem Blog darauf aufmerksam gemacht und freue mich, dass diesem wichtigen Thema nun hoffentlich größere öffentliche Beachtung zuteil wird. Vielen Dank!

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Michael Klug

Registriert seit: 10.11.2009

Kommentare: 440

21. Juli 2010 - 11:43 Uhr

Das ist wiedereinmal mehr klassischer Stil der mittlerweile kirchenfeindlichen (gleich welche Glaubensgemeinschaft es auch immer trifft) BZ-Berichterstattung. Mit solchen Artikeln wird niemanden geholfen, oder soll hier eine Demontage eines mehr als liberalen und hilfsbereiten Kirchenmannes betrieben werden, oder ist es nur der klägliche Versuch das alljährliche Sommerloch zu stopfen?
Unabhängig hiervon wird man für jeden Standpunkt den man hier reißerisch beschreibt einen vermeintlich berufenen Kirchenrechtler finden.
Wer EB Zollitsch kennt, weiß das er nicht zur Sorte Vertuschen, Verheimlichen und Leugnen gehört!

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Matthias Krause  

Matthias Krause

Registriert seit: 14.07.2010

Kommentare: 7

21. Juli 2010 - 12:52 Uhr

@Michael Klg:

Das sind nicht irgendwelche Kirchenrechtler, sondern Prof. Bier aus FREIBURG, der sich zunächst sofort selbst für Erzbischof Zollitsch ins Zeug gelegt hat – aber offenbar damals vom Ordinariat über die tatsächlichen Verhältnisse getäuscht wurde.

Thomas Doyle ist auch nicht irgendwer, sondern international DER Experte für Kirchenrecht in Sachen Missbrauch – und hat damit 25 Jahre Erfahrung.

Das Bistum Freiburg und auch der Abt von Mehrerau sagen ja selbst nicht klar, dass Birnau nicht zur Diözese gehört, sondern drücken sich vor einer eindeutigen Aussage.

Lesen Sie mal den anderen Artikel -Terra Incognita - dann werden Sie sehen, wie Zollitsch und sein Ordinariat die Öffentlichkeit seit März mit geschickten Formulierungen täuschen - etwas, was ein Aufklärer mit Sicherheit nicht tun würde.

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Jörn-Derek Gehringer

Registriert seit: 21.07.2010

Kommentare: 1

21. Juli 2010 - 19:58 Uhr

Eines ist doch auch klar: auch wenn der Orden und die Kirche dort nicht zum Zuständigkeitsbereich des Bistums gehörten so stammen doch die Menschen die zu der Ortskirche gehören mit Sicherheit größtenteils aus dem Bistum Freiburg. Und fallen somit auch in die dortige Verantwortung. Die Kirchensteuer werden sie auch in Deutschland bezahlen müssen.
Und als Krönung noch der Versuch, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Alles nur elender Korpsgeist und kein Bezug zu dem, was Kirche bedeuten soll und den Ämtern dort entsprechen würde. Glücklicherweise bin ich schon vorher ausgetreten !

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