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20. Juli 2010 19:07 Uhr
Missbrauchsfall Birnau
Experten contra Zollitsch
Hat der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch im Missbrauchsfall Birnau gegen die Anti-Missbrauchsrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen? Die Ausführungen namhafter Kirchenrechtler legen diesen Vorwurf nahe. Und es ist nicht der einzige.
FREIBURG. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch ist offenbar doch für die Bearbeitung eines Missbrauchsfalles an der Klosterkirche Birnau zuständig gewesen. Kirchenrechtsexperten widersprechen einer Darstellung, die das Ordinariat öffentlich forciert hatte. Statt dessen ergibt sich: Zollitsch könnte gegen die Anti-Missbrauchs-Leitlinien der Bischofskonferenz verstoßen haben.
Das Ordinariat sah sich seit dem Frühjahr dem Vorwurf der Untätigkeit im Fall eines Geistlichen ausgesetzt, der in den 60er Jahren in Birnau am Bodensee mindestens einen Ministranten missbraucht hat. 2006 meldete das Opfer ihn beim Erzbistum, 2010 stellte es fest, dass er in der Schweiz unbehelligt als Pfarradministrator tätig war.
Die Diözese ist dem Vorwurf seither mit dem Hinweis begegnet, die betreffende Klosterkirche gehöre als Priorat zur Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Diese sei als sogenannte Territorialabtei unabhängig vom jeweiligen Diözesanbischof. Entsprechend habe das Freiburger Ordinariat den Vorfall an den dortigen Abt gemeldet und Konsequenzen gefordert.
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Zu den Theologen, die diese These plausibel fanden, gehörte auch der Freiburger Kirchenrechtsprofessor Georg Bier. Jetzt widerrief er seine Position. "Anfang Juni habe ich (. . .) die Auskunft gegeben, die Pfarrkuratie Birnau gehöre zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau. Ich habe diese Auskunft auf Grundlage der mir damals vorliegenden Informationen und meines damaligen Kenntnisstandes gegeben. Sie hält einer eingehenden Überprüfung nicht stand. Ich korrigiere sie hiermit", sagte Bier der Badischen Zeitung. Zugleich stellte der Kirchenrechtler klar: Die Wallfahrtskirche liege im Gebiet der Erzdiözese Freiburg. Die Pfarrkuratie beziehungsweise Seelsorgeeinheit gehöre zur Erzdiözese. Und zuständiger Oberhirte für die Gläubigen sei der Erzbischof. Der US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchs-Experte Thomas Doyle kommt in einem Gutachten, das der BZ ebenfalls vorliegt, zum selben Befund.
Das Ordinariat Freiburg wurde nach eigenen Angaben 2006 über den Birnauer Fall informiert, seit 2002 gelten die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Darin steht: "Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese." Auch das weitere Vorgehen ist dort geregelt.
Auf Nachfrage der BZ sagte Bier: "Ein bloßes Weiterreichen der Informationen über einen möglichen Täter (und dessen Opfer) an den zuständigen Oberen, zumal wenn dies ohne nachfolgende Kontrolle geschähe, entspräche nicht dem Anspruch der Leitlinien." Die Pressestelle des Bistums hatte zuvor einen Katalog mit Fragen der BZ zum Fall Birnau nicht beantwortet.
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Autor: Jens Schmitz



