Wer im Stadion Pyrotechnik abfackelt, muss für Geldstrafen geradestehen, die den jeweiligen Verein betreffen. Das hat nun der BGH entschieden – und ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln kassiert.
Wer im Stadion mit Böllern wirft, muss auch für eventuelle Strafen des Vereins aufkommen. Das hat an diesem Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Er hob dabei eine anders lautende Entscheidung des ...