Eine Betrügerin gibt sich in der Schweiz und am Klinikum Hochrhein als Ärztin aus. In beiden Ländern sind Verfahren gegen sie abgeschlossen. Ist der Fall dadurch abschließend geklärt? Nicht unbedingt.
Juristisch betrachtet ist der Fall unspektakulär. Es geht in erster Linie um Urkundenfälschung und um Betrug. Delikte, die oft ohne öffentliche Hauptverhandlungen stattfinden, sondern mittels Strafbefehl abgehandelt werden. So ist es auch in diesem Fall. Eine Frau bewirbt sich in Waldshut-Tiengen als Anästhesistin am Klinikum Hochrhein, arbeitet dort Anfang 2022 zweieinhalb Monate lang als Assistenzärztin, wird aber aufgrund ihrer Leistungen freigestellt.
Sie zieht ...