Der Bremer Amtsvormund wird nicht wegen Mitschuld am Tod des kleinen Kevin im Jahr 2006 verurteilt.
BREMEN. Der Strafprozess gegen den Amtsvormund des zu Tode misshandelten Kevin wird wegen geringfügiger Schuld eingestellt. Darauf haben sich das Landgericht Bremen, die Staatsanwaltschaft und die ...