Flüchtling müsste für Rechte klagen
Gegen rechtswidrige Weisungen des Regierungspräsidiums.
Die Stadt verhält sich rechtswidrig, wenn sie den Weisungen des Regierungspräsidiums folgt: Laut einem Rechtsgutachten (wir berichteten) gilt als Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde, wenn Asylbewerber über zwölf Monate hinaus statt Geld nur Sachleistungen erhalten - was in Freiburg der Fall ist. Darum regte Anwalt Michael Moos (Unabhängige Frauen/Linke Liste) im Gemeinderat an, die Stadt solle gegen das Regierungspräsidium klagen, um zu klären, ob der vorgeschriebene Umgang mit Flüchtlingen richtig ist. Ein anderer Weg wäre, die Flüchtlinge würden selber klagen.
Spontan sprach sich Ulrich von Kirchbach gegen eine Feststellungsklage der Stadt gegen das Regierungspräsidium aus - weil sie als "In-sich-Klage" gar nicht möglich sei. Unterstützt wurde der Bürgermeister von ...