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Heftige Kritik an neuer Kostenregelung

  • Do, 09. März 2017
    Freiamt

Die Vorschriften des Landes für die Feuerwehr führen zu geringeren Entschädigungen bei Einsätzen, die keine Notfälle sind.

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Wenn man sie braucht, sind sie da – die Helfer von der Feuerwehr. Auch bei Unfällen. Aber eine Verordnung des Landes beschneidet feuerwehrfreundlichen Gemeinden wie Freiamt den Kostenersatz. Foto: Michael Hilbert

FREIAMT. Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat die Neuregelung des Kostenersatzes für die Feuerwehr. Sie tritt am 1. April in Kraft und war lebhaft diskutiert worden – denn neue Vorgaben des Landes bewirken in Freiamt einen sinkenden Kostenersatz. Die berechtigte Kritik an der neuen Verordnung will Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench dem Ministerium in einem Brief mitteilen.

Bei Einsätzen der Feuerwehr, die keine Notfälle betreffen, also etwa bei Beseitigung von Ölspuren beziehungsweise bei Verkehrsunfällen können die Gemeinden Kostenersatz anfordern. Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes und eine ergänzende Verordnung des Innenministeriums ist eine Neufestlegung dieser Sätze ...

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