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Landgericht

Betrüger darf nicht ins Kloster - sondern muss ins Gefängnis

  • Fr, 02. August 2013
    Freiburg

Haftstrafe zwei Jahre ohne Bewährung: Anlagebetrüger scheitert mit seiner Berufung .

Es bleibt dabei: Ein 48-jähriger geständiger Anlagebetrüger aus Freiburg muss statt einer Zelle im Kloster eine Zelle im Gefängnis beziehen. So das Urteil des Landgerichts. Es hat die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ...

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