Die Freiburger Hoteliers waren sicher: Die Bettensteuer verstößt gegen geltendes Recht. Doch ihre Klage hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist da – und sie ist eine Enttäuschung für die Freiburger Hoteliers: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die städtische Bettensteuer für rechtmäßig erklärt und die von Hotelbetreiberin Astrid Späth eingereichte Normenkontrollklage zurückgewiesen. Der Deutsche Hotel- und ...