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Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Gericht erklärt Freiburger Bettensteuer für rechtmäßig

  • Simone Lutz (aktualisiert um 16.15 Uhr)

  • Fr, 19. Juni 2015, 10:34 Uhr
    Freiburg

     

Die Freiburger Hoteliers waren sicher: Die Bettensteuer verstößt gegen geltendes Recht. Doch ihre Klage hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun zurückgewiesen.

Übernachten in Freiburg? Das bleibt mit Steuern verbunden.  | Foto: Ingo Schneider
Übernachten in Freiburg? Das bleibt mit Steuern verbunden. Foto: Ingo Schneider
Die Entscheidung ist da – und sie ist eine Enttäuschung für die Freiburger Hoteliers: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die städtische Bettensteuer für rechtmäßig erklärt und die von Hotelbetreiberin Astrid Späth eingereichte Normenkontrollklage zurückgewiesen. Der Deutsche Hotel- und ...

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