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03. Juni 2009 15:09 Uhr

Diskussion um Kinderarbeit

Grabsteinstreit: Klage gegen Norbert Blüm und Xertifix

Ein Grabsteinhändler hat den ehemaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und den Freiburger Verein Xertifix verklagt. Grund: Ein Streit um Arbeitsbedingungen in indischen Steinbrüchen.

  1. Norbert Blüm arbeitet im Vorstand des Freiburger Vereins Xertifix mit, der sich gegen Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen engagiert. Foto: ddp

Mit seiner Klage vor dem Landgericht Ansbach will der Händler Werner Roll aus Merkendorf Blüm die Behauptung verbieten lassen, in indischen Exportsteinbrüchen würden Kinder ausgebeutet.

Er sieht sich durch Blüms Menschenrechtsaktivitäten um sein Geschäft gebracht. Außerdem soll der Freiburger Verein XertifiX, dessen Vorsitzender der langjährige CDU-Politiker ist, die Kommunen nicht aufrufen dürfen, auf ihren Friedhöfen nur noch Grabsteine aus fairem Handel aufzustellen. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

"Norbert Blüm lässt sich nicht verbieten zu sagen, was er in Indien mit eigenen Augen gesehen hat", sagte XertifiX-Geschäftsführer Benjamin Pütter. Dies habe Blüm dem Richter im persönlichen Gespräch in aller Deutlichkeit mitgeteilt. Die Ansbacher Klage ist Pütter zufolge kein Einzelfall. "Bundesweit haben sich 18 Steinmetzbetriebe zusammengeschlossen, um XertifiX fertigzumachen", sagt er. Der Verein solle durch Rechtsstreitigkeiten finanziell in die Enge getrieben werden. Pütter sieht in den Klagen eine Initiative von Steinimporteuren, die sich schwer täten, Tatsachen zu akzeptieren. Anders als die klagenden Einzelbetriebe hätten jedoch "viele Innungen die Einsicht, dass sie sich dem Thema stellen müssen".

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Umsatzeinbußen wegen XertifiX?

Der Ansbacher Grabsteinhändler sieht sich durch den Verein geschädigt. Weil XertifiX mehrere Friedhofsverwaltungen dazu gebracht habe, nur Grabmale mit dem von dem Verein vergebenen Unbedenklichkeitssiegel zu genehmigen, habe er Umsätze eingebüßt. Die Evangelisch-reformierte Kirchehat 2008 ihren Gemeinden empfohlen, auf ihren Friedhöfen nur noch Grabsteine aus nachweislich unbedenklicher Produktion aufzustellen. In anderen Kirchen und Friedhofsverwaltungen gibt es ähnliche Bemühungen. Allerdings hat vor kurzem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage eines Steinmetzes gegen die die Friedhofssatzung der Stadt München stattgegeben und die seit 2007 bestehende Bestimmung zu Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gekippt.

Importschlager Grabstein

Nach Experten-Schätzungen sind zwischen 30 und 60 Prozent der neu errichteten Grabsteine auf deutschen Friedhöfen Billigimporte aus Indien. "Es ist eine Lüge, dass es dort keine Kinderarbeit gebe", sagt Pütter, der hauptamtlich für das katholische Hilfswerk Misereor arbeitet. "In jedem Steinbruch, den ich unangemeldet besucht habe, gab es Kinderarbeit." In indischen Exportsteinbrüchen verdienen Kinder XertifiX zufolge bis zu 80 Cent pro Tag. Schlimmer sei es noch in den Steinbrüchen, die den lokalen Markt beliefern. Dort müssten die Kinder in "Schuldknechtschaft" unentgeltlich die Schulden ihrer Eltern abarbeiten. Wer ohne Arbeitsschutzvorrichtungen den ganzen Tag dem Lärm und Staub der Presslufthämmer ausgesetzt sei, habe eine Lebenserwartung von weniger als 40 Jahren.

In Indien gibt es nach Pütters Schätzungen 25.000 Steinbrüche für den einheimischen Markt, etwa 1.000 schlagen Steine für den Export. Bislang haben nur elf deutsche Stein-Importeure das XertifiX-Siegel und lassen somit ihre indischen Lieferanten kontrollieren. Der Verein verlangt dafür zwischen zwei und drei Prozent Lizenzgebühr auf den Warenwert der Natursteine.

Nicht das erste Verfahren

Vor wenigen Wochen hatte bereits das Landgericht Darmstadt die Klage eines Bensheimer Natursteinhändlers gegen XertifiX verhandelt. Dem Urteil zufolge darf der Verein weiterhin die Kinderarbeit anprangern, jedoch die Kommunen nicht mehr zur Änderung von Friedhofssatzungen zugunsten fair gehandelter Grabsteine aufrufen. "Wir verzichten jetzt darauf, bis über unsere Berufung entschieden ist", sagt Pütter. Zwischenzeitlich empfiehlt er den Kommunen, bei den Landesregierungen auf eine gesetzliche Regelung zu drängen, die ihnen eine entsprechende Bestimmung in der Friedhofssatzung erlaubt.

Autor: epd