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21. Oktober 2010
Knapp am Gefängnis vorbei
Angriff mit Folgen: Gericht verurteilt 23-Jährigen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe.
Mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Leipold in Freiburg gestern die folgenschwere Attacke eines 23-jährigen Studenten gegen einen Partygast geahndet. Der Angeklagte ist einer "schweren Körperverletzung in einem minderschweren Fall" schuldig gesprochen worden.
Er hatte im März 2009 auf einer Geburtstagsparty im Haus einer Studentenverbindung in Freiburg einem betrunkenen Gast aus Emmendingen einen so heftigen Stoß vor die Brust gegeben, dass dieser eine Steintreppe hinunterstürzte. Der 24-jährige Verletzte war zeitweise gelähmt und wird sein Leben lang unter den Folgen leiden.Nach dem ersten Verhandlungstag (die BZ berichtete) lud der Vorsitzende Richter zu Beginn des zweiten Prozesstages den Staatsanwalt nebst Verteidiger und Nebenklägeranwalt zu einem Rechtsgespräch in das Beratungszimmer ein.
Gute anderthalb Stunden dauerte diese Besprechung, die mehrfach unterbrochen wurde, damit der Verteidiger den Angeklagten und der Nebenklägeranwalt seinen Mandanten informieren konnte.
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Verteidiger Gerson Trüg ging es vor allen Dingen darum, dass sein Mandant nicht zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt werden würde, was dem zukünftigen Akademiker etliche Berufsziele versperrt hätte.
Nebenklägeranwalt Andreas Petrat machte klar, dass sein Mandant keine Rache üben und den Angeklagten deshalb auch nicht im Gefängnis sehen wolle. Der Angeklagte, so Petrat, werde ohnehin nach dem Strafverfahren zivilrechtlich für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen müssen.
Der 24-jährige Nebenkläger ist aufgrund der erlittenen Verletzungen immer noch zu 100 Prozent schwerbehindert. Wie er sich eines Tages wieder in ein normales Berufsleben eingliedern können wird, ist derzeit unklar.
Strafrechtlich musste deshalb entschieden werden, ob der fatale Stoß vor seine Brust ein Siechtum, also eine lebenslange Körperbehinderung zur Folge hat. Das hat das Schöffengericht bejaht. Damit hätte der Student eine schwere Körperverletzung begangen, für die das Gesetz einen Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vorschreibt. Das Gericht bewertete den eigentlichen Stoß vor die Brust allerdings als eine nicht so gewichtige Körperverletzungshandlung, wie zum Beispiel einen Kopfstoß oder Fußtritte gegen den Kopf. Deshalb nahm es, wie in dem vorangegangenen Rechtsgespräch vereinbart, einen minderschweren Fall an, der Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Das erlaubte dem Gericht, die individuelle, tat- und schuldangemessene Strafe für den angeklagten Studenten bei elf Monaten mit Bewährung festzumachen.
Hatte der Student, der sehr ehrgeizige Berufsziele angegeben hatte, am ersten Verhandlungstag seine Entschuldigung an den Verletzten noch vom Blatt abgelesen, so hatte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung frei gesprochen: "Ich möchte noch ein Mal betonen, dass dieser tragische Vorfall mir sehr leid tut. An das Hohe Gericht appelliere ich, ein Urteil zu finden, das meine berufliche Zukunft und mein zukünftiges Leben nicht allzusehr verbaut."
Der 23-Jährige aus Emmendingen hingegen wird in seinem erlernten Beruf nie mehr arbeiten können. Er hofft darauf, dass er mit viel Disziplin und Üben seinem Körper soviel Kraft und Geschicklichkeit zurückgegeben kann, dass er wieder längere Zeit laufen und schreiben können wird. Dann will er das Fachabitur machen und sich einen neuen Beruf suchen.
Autor: Peter Sliwka
