Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
14. Januar 2009
Kritik an der Kirchenaustrittsgebühr der Stadtverwaltung
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten protestiert bei Oberbürgermeister Dieter Salomon gegen die seiner Meinung nach zu hohe Gebühr.
Wer aus der Kirche austritt, muss bei der Stadtverwaltung eine Gebühr von 35 Euro bezahlen. Viel zu viel, findet der 20 Mitglieder zählende Freiburger Regionalverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Dessen Sprecher Arno Ehret fordert in einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Salomon, diese "Strafgebühr" abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.
Für Kirchenaustrittswillige stelle sie ein Hindernis dar: "Wenn ein Austritt nichts oder nur fünf Euro kosten würde, wäre die Hemmschwelle niedriger", ist sich Ehret sicher. Ehret verlangt: Die Stadt Freiburg, die beim Kirchenaustritt mehr verlangt als andere Gemeinden in der Region, sollte aus kirchlichen Angelegenheiten herausgehalten werden.
In dem Schreiben vergleicht der IBKA-Sprecher die 35-Euro-Gebühr mit der Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises, die wesentlich weniger, bundesweit nur acht Euro, kostet. Ehret, selbst seit mehr als 20 Jahren konfessionslos, vermisst bei der Gebührenerhebung Transparenz. Dieser Vergleich hinkt, findet hingegen Dominique Kratzer, Leiterin des für die Kirchenaustrittsgebühr zuständigen Standesamtes. Da es sich beim Personalausweis um ein Pflichtdokument handelt, das jeder Bundesbürger haben muss, hat der Bund die Ausweisgebühr bewusst niedrig festgesetzt; die Kommunen müssen drauflegen. Im Gegensatz dazu kostet ein Reisepass, dessen Besitz nicht zwingend ist, 59 Euro; laut Karlheinz Schmidt vom Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung orientiert sich diese Gebühr – anders als die für den Ausweis – denn auch an den tatsächlichen Kosten.
Werbung
IBKA-Sprecher Ehret kritisiert auch, dass die Betroffenen zumeist nie selbst den Eintritt in die Kirche erklärt hätten, da jedes getaufte Kind vom Staat automatisch – ohne eigenes Zutun – der entsprechenden Konfession zugeordnet werde. "Wenn man dafür, dass man nie eingetreten ist, beim Austritt Geld zahlen muss, so ist das nicht nachvollziehbar", klagt er und fügt hinzu: "Für einen Geringverdiener oder Arbeitslosen sind 35 Euro viel Geld." Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren". Für ihn liegt darin ein Skandal.
Standesamtsleiterin Kratzer kann die Aufregung um die Höhe der Gebühr, die in Baden-Württemberg jede Kommune selbst festlegt, nicht nachvollziehen. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, wonach es nicht verfassungswidrig ist, für den Austritt aus der Kirche eine Gebühr zu erheben. Wenn Erziehungsberechtigte für ein Kind entscheiden, geschehe dies naturgemäß stets ohne dessen Zutun.
Mit den 35 Euro, die seit 2003 gelten, liege man "ganz gut im Schnitt", findet Kratzer. Freiburg zählt bei der Kirchenaustrittsgebühr in der Tat weder zu den besonders günstigen noch zu den teuersten Kommunen im Land. Zum Vergleich: In Kirchzarten und Karlsruhe kostet der Austritt nur 25 Euro, in Offenburg sogar nur 20,50 Euro, in Lörrach hingegen 50 Euro. Landesweit einheitlich geregelt ist die Gebührenhöhe beispielsweise in Niedersachsen: Dort müssen in jeder Kommune 24 Euro bezahlt werden.
Die Höhe der Austrittsgebühr hält Standesamtschefin Kratzer aufgrund des Arbeitsaufwandes für angemessen. Ohne ins Detail zu gehen, sagt sie: Die Bearbeitung eines Antrags ist keineswegs in ein paar Minuten erledigt. Der zeitliche Arbeitsaufwand multipliziert mit dem Stundensatz des Standesamtes ergebe die Höhe der Gebühr. Andere Leistungen ihrer Behörde – etwa die Anmeldung einer Eheschließung, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (bei Heirat im Ausland) oder die Bescheinigung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls – liegen mit 40 Euro ähnlich hoch.
Kratzer gibt auch zu bedenken, dass Arbeitslose und Geringverdiener gegen einen Nachweis ohnehin von der kritisierten Gebühr befreit werden; allerdings bekomme ihr Amt solche Befreiungsanträge äußerst selten auf den Tisch. Was daran liegen mag, dass Arbeitslose und Geringverdiener keine Lohn- und Einkommenssteuer und somit auch gar keine Kirchensteuer zahlen. Treten sie dennoch aus der Kirche aus, dürften demnach wohl nicht finanzielle Gründe ausschlaggebend sein.
Autor: Frank Zimmermann
