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26. Juli 2011

Gemeinderat

Radparken soll einfach und sicher werden

Fahrräder abstellen? Dafür gibt es in Zukunft wohl eine Satzung – und mit der soll Radparken in der Stadt komfortabler werden. Heute nämlich wollen die Stadträtinnen und -räte auf der Sitzung des Gemeinderats eine neue Radabstellsatzung für Freiburg auf den Weg bringen.

  1. Mehr Fahrräder, mehr Fahrradanhänger – die wollen einfach und sicher untergestellt sein. Foto: Ingo Schneider

Radabstellsatzung? Klingt sehr formal. Dabei wird darin nur geregelt, dass Bauherren in Zukunft genügend gut ausgestattete und leicht zu erreichende Radparkplätze einrichten müssen – diese Satzung wäre also etwas Ähnliches wie die Stellplatzverordnung für Autos.

Freiburg ist eine Fahrradstadt. Dazu gehört auch, dass es privat und öffentlich, von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz oder in die Schule, ordentliche Radabstellplätze gibt. Weil die Menschen immer älter werden und immer mehr Ältere wuchtigere Elektro-Bikes fahren, werden einfach zugängliche Abstellplätze auch in Zukunft immer wichtiger.

Solche, die nur über Treppen oder durch mehrere Türen zu erreichen sind oder bei denen die Fahrräder aufgehängt werden müssen, werden jetzt schon kaum genutzt, das zeigt die Erfahrung. Da stellt man sein Fahrrad lieber irgendwo auf der Straße an einem Laternenpfahl ab, wo schon andere Räder angekettet sind. Schön ist das nicht und sicher auch nicht. Wer bei neuen Bauten wo und wieviel Radabstellplätze anlegt, das wurde bislang eher unverbindlich geregelt. Im April vergangenen Jahres, als der Bebauungsplan für den Güterbahnhof Nord anstand, regte die Gemeinderatsfraktion der Grünen an, das nun in einer Satzung festzuschreiben – und die liegt nun vor.

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Wichtigste Punkte: Für bestehende Bauten ändert sich nichts. Bei Neubauten oder größeren Umbauten muss, je nach Größe des Gebäudes, eine bestimmte Anzahl von Stammabstellplätzen (für Bewohner) oder Besucherabstellplätzen angelegt werden: Pro 30 Quadratmeter Wohnfläche ist ein Radabstellplatz nötig; bei Bürogebäuden kommt ein Platz auf 70 Quadratmeter Nutzfläche. Allerdings gibt es für alle Arten von Wohnheimen und Unterkünften, Verkaufs-, Versammlungs- oder Sportstätten separate Regelungen. Und: Stammabstellplätze müssen wettergeschützt sein und in einem abschließbaren Raum liegen.

"Am Ende ist das halb so wild", meint Baubürgermeister Martin Haag. "Wir wollen kein Bürokratiemonster und werden die Satzung auch flexibel handhaben. Aber Fahrräder werden mehr und größer, haben Anhänger, das muss man gut und sicher unterbringen können."

In Münster, der Vorzeigestadt in Sachen Radverkehr, ist so eine Satzung seit 1995 gültig. In Freiburg soll heute der Aufstellungsbeschluss fallen; Mitte September soll es eine Informationsveranstaltung für Bürger geben. Im Frühjahr 2012 könnte die Satzung dann in Kraft treten.

Autor: Simone Lutz