Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Die Wagenburggemeinschaft Schattenparker muss für die Kosten aufkommen, die durch das Abschleppen und Aufbewahren der Fahrzeuge im Winter 2005/2006 entstanden sind.
Zur Vorgeschichte: Insgesamt 25 Fahrzeuge der Schattenparker parkten im Winter 2005/2006 auf einem städtischen Grundstück an der Ecke Merzhauser Straße / Wiesentalstraße (Fahnenmastgrundstück). Zuvor hatten die Schattenparker ihre Wagen zunächst auf einem Areal in der Basler Landstraße in St. ...