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19. Juni 2012 20:54 Uhr

Neonazi-Prozess

GAF-Stadträte: Gröbmayr liegt "grundlegend falsch"

Weil Mitglied Tina Gröbmayr beruflich mit einem Neonazi zu tun hat, ist der Vorstand der Grünen Alternative Freiburg zurückgetreten. Nun melden sich deren Gemeinderäte zu Wort. Anwältin Gröbmayr liege "grundlegend falsch".

  1. Die GAF-Stadträte Coinneach McCabe und Monika Stein haben kein Verständnis für die bisherige Weggefährtin Tina Gröbmayr. Foto: Thomas Kunz/privat

Ausgelöst hat die Rücktrittswelle bei der Grünen Alternative Freiburg (GAF) die bisherige Sprecherin Tina Gröbmayr. Die Juristin hatte beruflich mit dem seit Montag laufenden Prozess um den Neonazi Florian S. zu tun, der am 1. Oktober 2011 nahe Riegel in eine Gruppe von Antifaschisten gefahren ist und einen schwer verletzte. Dies hatte Gröbmayr der GAF per Mail mitgeteilt. In der Folge traten Schriftführer Christoph Löffler, Kassiererin Stefanie Hochreuter, Vorstandsmitglied Andreas Langbein zurück. Auch Gröbmayr legte ihren Posten nieder. Ob sie bei der GAF bleibt, ist ungewiss.

GAF-Stadträte: Anwaltsarbeit ist immer auch politisch

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme stellen sich die GAF-Stadträte Monika Stein und Coinneach McCabe hinter die Kritiker der Ex-Sprecherin. Gröbmayr hatte für sich in Anspruch genommen, zwischen ihren Aufgaben als Anwältin und ihrer politischen Arbeit trennen zu können. Genau das finden Stein und McCabe "unlogisch". Selbstverständlich habe ein Neonazi das Recht, verteidigt zu werden. Es sei aber nicht miteinander vereinbar, "in einem politischen Verfahren Entscheidungen im Interesse eines Neonazis zu treffen und gleichzeitig eine Gruppe mit einer diametral anderen Politik zu vertreten."

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Angst vor Vertrauensverlust

McCabe und Stein schreiben in ihrer Stellungnahme, dass Anwaltsarbeit immer politisch sei. Für den Fall Florian S. bedeute dies: "Es ist nicht möglich, tolerant gegenüber Neonazi-Ideologie zu sein, weil sich diese auf massive Intoleranz stützt. Daher muss Neonazi-Ideologie effektiv verhindert werden. Dazu gehören verschieden Ebenen der Gerichte und die anwaltliche Tätigkeit ist eine dieser Ebenen."

Dazu kommt, dass die beiden Gemeinderäte fürchteten, wegen Gröbmayrs "grundlegend falsche[r] Entscheidung" handlungsunfähig und unglaubwürdig zu werden, "wenn wir uns nicht öffentlich davon distanzieren." So sei ihnen hintertragen worden, dass sich andernfalls kein Flüchtling mehr an sie wenden werde, "der von fremdenfeindlicher Gewalt betroffen ist."

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Autor: pd


16 Kommentare

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

19. Juni 2012 - 21:57 Uhr

...wenn Anwaltsarbeit immer auch politsch ist, welcher Partei darf dann der Anwalt angehören, der diesen Neonazi verteidigen darf? Welche Partei steht rechts genug dafür? Die so genannten etablierten Parteien würden sich wohl alle weigern, mit diesem Kerl in Zusammenhang gebracht werden...

...dann bleiben ja nur noch parteilose Anwälte als Strafverteidiger übrig...

...im Umkehrschluß dürfte ein Anwalt also nicht politisch tätig sein oder ein Politiker nicht als Anwalt praktizieren, da hier immer Interessenkonflikte entstehen...

A propos Politik: Erklärt sich die GAF damit solidarisch mit den Antifaschisten, deren Methoden ja auch nicht unbedingt verfassungskonform sind?

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Ilse Schmidt

Registriert seit: 31.07.2010

Kommentare: 305

19. Juni 2012 - 22:02 Uhr

Das "grundlegend politisch" Argument ist haarsträubend, es offenbart m. E. ein komplett fehlendes Verständnis von Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Monika Stein ist doch Lehrerin, oder? Würde mich mal interessieren, welche Fächer und mit welchem Selbstverständnis sie die unterrichtet...

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Martin Winterstein  

Martin Winterstein

Registriert seit: 01.06.2009

Kommentare: 27

19. Juni 2012 - 22:03 Uhr

@ Egon Mayer
Gut erkannt! :)
Wenn das mal doch mehr beherzigt würde...

BTW: Wer hat den Pflichtverteidiger ausgesucht?

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

19. Juni 2012 - 22:09 Uhr

@Martin Winterstein
Ja, und was machen wir dann? Volkswirte will keiner in der Politik, Juristen nicht, Lehrer nicht. Wer soll es richten? Politiker ist leider kein IHK-Ausbildungsberuf...

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Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1782

19. Juni 2012 - 22:19 Uhr

Die Gutmenschen der GAF übertreffen sich in ihrer dünnhäutigen Scheinheiligkeit gegenseitig selbst. Der politisch und weltlich deutlich offeneren Frau Gröbmayr kann man nur eine erfolgreiche Juristen- und ggf. Politik-Karriere wünschen. Auch oder gerade ohne die GAF!

Th. Heussmann

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Martin Rotzinger

Registriert seit: 19.11.2010

Kommentare: 588

20. Juni 2012 - 08:13 Uhr

Es ist gut, daß das Grundgesetz nicht von Leuten der GAF geschrieben wurde.

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Martin Stadler

Registriert seit: 11.03.2010

Kommentare: 462

20. Juni 2012 - 09:02 Uhr

Da demonstrieren unsere selbsternannten Verteidiger von Demokratie und Rechtsstaat ja ein erstaunliches Verständnis von eben diesen Institutionen. Nichts als wirre Ideologie auch auf dieser Seite des politischen Spektrums...

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Nils Spielmann

Registriert seit: 20.06.2012

Kommentare: 6

20. Juni 2012 - 09:23 Uhr

Ist doch herrlich, wenn sich typisch allwissende Linke selbst zerlegen.

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Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 745

20. Juni 2012 - 11:27 Uhr

Wen interessiert denn hier der Rechtsstaat - da geht's nur um Wählerstimmen. Reine Klientelpolitik (dass ich das mal der GAF vorwerfen muss...).

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Michael Kern

Registriert seit: 20.07.2009

Kommentare: 846

20. Juni 2012 - 19:43 Uhr

Das lässt doch tief blicken über das Verständnis von Rechtstaatlichkeit der GAF.

Dass so jemand auch noch Kinder unterrichten darf ist irgendwie erschreckend.

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Doris Schimanski

Registriert seit: 20.06.2012

Kommentare: 1

20. Juni 2012 - 20:15 Uhr

gelöscht, da Aliasname

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Oliver Rosenstock

Registriert seit: 01.11.2009

Kommentare: 1763

20. Juni 2012 - 21:07 Uhr

Die Stellungnahme schreit nicht nur nach einem neuen Pressesprecher sondern auch nach Sachverstand:

"...ob es vereinbar ist, in einem politischen Verfahren Entscheidungen im Interesse eines Neonazis zu treffen und gleichzeitig eine Gruppe mit einer diametral anderen Politik zu vertreten."

1) Welches politisches Verfahren? Es geht un ein Strafverfahren!
2) Welche Entscheidungen? Es geht um anwaltliche Beratung!
3) Welche diametral andere Politik? Es geht um eine Straftat!

Die Stellungnahme (Link: http://goo.gl/) ist ein einzig furchtbares Geschwurbel.

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Bernhard Kirner

Registriert seit: 20.08.2010

Kommentare: 35

21. Juni 2012 - 00:42 Uhr

So wie es für die abstossendsten Gebisse einen (unvoreingenommenen) Zahnarzt geben muss, so braucht auch der widerlichste Angeklagte einen Anwalt, wenn es einen fairen Prozess geben soll.

Ein Anwalt hat vor deutschen Gerichten aber nicht nur gegenüber seinem Mandanten Pflichten, sondern auch gegenüber der Rechtsordnung. Denn er zählt als "Organ der Rechtspflege" wie Staatsanwalt und Richter und trägt wie diese als äußeres Zeichen hierfür im Strafprozess eine Robe.

Er ist nicht also nicht einfach nur das verlängerte Sprachrohr für den Angeklagten und dessen Schachzüge. Anders als der Angeklagte selber, darf sein Anwalt nämlich insbesondere nicht lügen. Schon daher sollte man den (korrekt arbeitenden) Anwalt nicht mit einem Komplizen des Angeklagten verwechseln.

Aber wer meint, "Es ist nicht möglich, tolerant (...) zu sein (...)", der kann wohl nur eine schwarz-weiße Freund-Feind-Unterscheidung treffen und achtet von wegen "Selbstverständlich (...) das Recht, verteidigt zu werden." Er kann sich nämlich gar nicht vorstellen, was selbstverständliche Pflicht des Anwalts ist: Die Rechte eines Angeklagten wahrzunehmen, auch (und gerade) wenn er dessen Gesinnung / Ideologie nicht teilt.

63 Jahre nach Einführung des Grundgesetzes sollten zumindest Mandatsträger der Exekutive / Legislative (also auch Gemeinderäte) verinnerlicht haben, wie die Judikative in einem Rechtsstaat tickt.

Wenn nicht, dann müssen sie sich fragen lassen, ob Ihr Rechtsstaats-Verständnis noch nicht weiter entwickelt ist als das der neuen libyschen Machthaber, die vor wenigen Tagen die Anwältin des Gaddafi-Sohns schon allein deswegen verhaften ließen, weil sie ihre ganz normale (Anwalts-)Arbeit gemacht hat: "Dabei orientierte sie sich an westlichen Rechtsauffassungen, die im post-revolutionären Libyen weder verstanden noch akzeptiert werden." ( BZ vom 13.6.12, http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/absurde-vorwuerfe-gegen-anwaeltin--60538468.html )

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Nils Spielmann

Registriert seit: 20.06.2012

Kommentare: 6

21. Juni 2012 - 02:07 Uhr

Es geht unserem Land/ unserer Stadt doch saugut, dass es Zeit hat die Vorkommnisse in diesem pseudo-linken Egokindergarten ausführlich behandelt zu wissen. Und wer etzt über mich herfällt, sei´s drum ist ja desmenschen Recht ebenso wie meine Meinungsäußerung - aber ich arbeite jeden Tag an einer von Finanzeinschnitten betroffenen Ecke unserer Gesellschaft und ich stehe diesem wir-treten-zurück bevor wir überhaupt erstmal den Versuch unternommen haben zu reden und dann unterhalten wir uns mittels der Medien und sparen nicht mit Vorwürfen in alle Richtungen. Leute bitte schaut Euch doch die Baustellen in unserer Gesellschaft an - soll da die Pose mit einem vorgestreckten Kinn helfen?

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Kristof Seibnitz

Registriert seit: 26.08.2009

Kommentare: 4

21. Juni 2012 - 02:15 Uhr

Der Rücktritt von Andreas Langbein wird hier immer im Kontext mit dem Rücktritt der GAF-Vorstände genannt. Muss man nicht auch mal nachfragen, ob manche Rücktritte auch gerade wegen der GAF-Haltung zu diesem Thema erfolgt sind?

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Andreas Langbein

Registriert seit: 04.05.2010

Kommentare: 10

21. Juni 2012 - 11:49 Uhr

Ich bin tatsächlich aus anderen Gründen zurück- und mittlerweile auch ausgetreten. Die Diskussion um die Prozessbeteiligung von Tina war aber der Anlass, der mir ein Weitermachen unmöglich gemacht hat. Ich bedaure dies, habe aber keine Hoffnung mehr auf Veränderung. Für ein GAF-internes Gespräch stehe ich jedoch natürlich zur Verfügung.

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