Der Chef eines Reinigungsunternehmens hatte es mit der Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung nicht so genau genommen. Jetzt hat er vom Amtsgericht die Quittung bekommen:
Der Reinigungsunternehmer muss eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je zehn Euro bezahlen, weil er seinen Beschäftigten und deren Sozialversicherungen in 46 Fällen insgesamt 57.000 Euro Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ...