Gegen den Vorwurf, Altöl in einen Gully gekippt zu haben, wehrt sich ein Mann vor Gericht. Aufgrund der Indizien zieht er schließlich doch den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
Altes Öl soll er in einen Gully geschüttet haben, so der Vorwurf. Weil der 41-Jährige das aber bestritt, hatte er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt – es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht St. Blasien. Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen in ...