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Gericht hält nur an Geldwäsche fest

  • Sa, 29. November 2008
    Ortenaukreis

     

Sieben Monate auf Bewährung: Früherer Anwalt nimmt Urteil nicht an und kündet Berufung an.

OFFENBURG (rob). Obwohl er in wesentlichen Anklagepunkten frei gesprochen und lediglich wegen Geldwäsche mit einer glimpflichen Bewährungsstrafe bedacht wurde, will der Angeklagte, ein früherer Anwalt, gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Landgericht ...

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