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Gericht hebt Kündigungen auf

  • Mo, 29. September 2003
    Rheinfelden

     

Fünf Rotationshelfer bei OZ müssen zum höheren alten Stundenlohn weiterbeschäftigt werden.

LÖRRACH/RHEINFELDEN (ra). Im Streit um neue Arbeitsverträge haben fünf Rotationshelfer der Rheinfelder OZ Druck und Medien Recht bekommen. Das Arbeitsgericht Lörrach hob die ausgesprochenen Änderungskündigungen als sozial ungerechtfertigt auf. Die Kräfte müssen zum höheren alten Stundenlohn weiterbeschäftigt werden.

Knapp zehn Monate schon dauert der Konflikt. Im Dezember 2002 waren den 32 Druckereihelfern des Unternehmens neue Arbeitsverträge vorgelegt worden. Darin sollten sie auf etwa 14 Prozent ihres Stundenlohnes verzichten. Nur mit ...

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