Geste an Witwe: Murger nimmt Geldstrafe an
Tödlicher Unfall vor Gericht.
LAUFENBURG/MURG/WALDSHUT. Ein 63-jähriger Murger, der im November 2002 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat nun vor dem Landgericht Waldshut die von ihm gegen das Urteil eingelegte Berufung zurückgenommen - um sich selbst von einer "großen psychischen Belastung" zu befreien, aber auch als "Geste" gegenüber der Ehefrau des Getöteten, die ebenfalls durch den Prozess belastet sei. Die juristische Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls in Hochsal nahm damit nach mehr als drei Jahren ihr Ende.
Im Frühsommer 2001 war der Murger auf der Kreisstraße von Hochsal nach Hauenstein auf den rechten Grünstreifen neben der Straße geraten, ins Schleudern und auf ...