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27. Oktober 2010 20:33 Uhr

Juristisches Nachspiel

Gleisbesetzung in Freiburg: Studenten kritisieren Verhöre von Minderjährigen

Sie haben bei der Bildungsdemo in Freiburg ein ICE-Gleis besetzt und sich damit in Lebensgefahr gebracht. Die Polizei ermittelte gegen 87 junge Menschen und verhörte auch Minderjährige. Der Studierendenausschuss spricht von Einschüchterung.

Die Gleisblockade im Hauptbahnhof vergangenen Juni sorgt weiter für Gesprächsstoff: Der unabhängige Studierendenausschuss (Usta) der Pädagogischen Hochschule, der damals zur Demo für bessere Bildung aufgerufen hatte, kritisiert in einer Mitteilung, dass die Polizei die Gleisblockierer verhöre und fordert die Einstellung aller Ermittlungsverfahren.

Sogar gegen Minderjährige und in Schulen ermittle die Polizei und hole dort Verdächtige ab, um im Revier Fotos anzufertigen und Fingerabdrücke zu nehmen, kritisiert Usta-Mitglied Sven Fred. Er spricht von Einschüchterung und dem Versuch, Proteste – die Studenten nennen die Gleisblockade einen "Akt des zivilen Ungehorsams" – zu kriminalisieren.

Schon ab 14 strafmündig

Diese Vorwürfe wehrt Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid zurück: Selbstverständlich müsse ermittelt werden. "Im Mittelpunkt stehen aber immer Recht und Gesetz. Wir handeln strikt nach der Strafprozessordnung." Minderjährige seien schon ab 14 strafmündig. Dass bei der Blockade sehr viele Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) waren, bestätigt der ermittelnde Staatsanwalt Florian Rink.

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"Die personenbezogenen Daten der Bildungsstreikenden, gegen die ermittelt wird, sind der Polizei seit der Gleisbesetzung bekannt. Der Zwang, Fingerabdrücke abzugeben, ist reine Einschüchterung", kritisiert Student Sven Fred. "Da die Polizei bestimmt keine Gleise nach Fingerabdrücken untersucht hat, sind diese für die Ermittlungen irrelevant."

Er vermutet, dass eine Streikenden-Kartei angelegt werde. Dass die Fingerabdrücke sehr wohl relevant seien, betont hingegen Polizeisprecher Schmid, zum Beispiel, um sie mit Fingerabdrücken abzugleichen, die im Zusammenhang mit anderen Straftaten erfasst wurden.

Inzwischen hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen. An der Demonstration am 9. Juni hatten etwa 1500 Studenten und Schüler teilgenommen, rund 200 besetzten danach neunzig Minuten lang die Gleise 1 und 2 im Hauptbahnhof – gegen 87 ermittelte die Polizei. Jetzt muss Staatsanwalt Rink jeden Fall prüfen und entscheiden, ob – unter Umständen gegen eine Geldauflage – eingestellt oder ob Strafantrag gestellt wird.

44 Züge hatten Verspätung

Vorgeworfen werden 85 Fälle von Nötigung, Hausfriedensbruch (zwei), Körperverletzung (zwei), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (15), Strafvereitelung (zwei) und Beleidigung (ein Fall). Bei 20 weiteren Personen, die von der Polizei fotografiert wurden, habe sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt, erklärt Rink. 60 Demonstranten sollen eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, vor allem wegen unerlaubten Aufenthalts auf den Bahngleisen.

Das hatte Betriebsstörungen zur Folge, erklärt Thomas Gerbert von der Bundespolizeiinspektion in Efringen-Kirchen, die für Verstöße gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zuständig ist. Insgesamt 44 Nah- und Fernzüge verspäteten sich aufgrund der Blockade. Die Bundespolizei wird die Akten an das städtische Ordnungsamt weiterleiten, das je nach Schwere des Falles ein Bußgeld zwischen 35 und 5000 Euro verhängen kann.

Die Deutsche Bahn AG hat inzwischen den Schaden beziffert, der allerdings nicht bekannt gegeben werde. Das sagte ein Sprecher der BZ. Nun würden die Akten geprüft, um zu entscheiden, gegen wen eine Zivilklage auf Schadenersatz eingereicht werde.

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Autor: Frank Zimmermann