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27. Oktober 2010
Abwassergebühr nach Kataster
Gottenheim verzichtet auf Befliegung für Flächenerhebung.
GOTTENHEIM. Auch der Gottenheimer Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Einführung der getrennten Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser. Damit beauftragt wurde das Fachbüro Schneider und Zajontz aus Heilbronn für 12 500 Euro netto, die versiegelten Flächen nach den Kataster-Unterlagen und der Befragung der Bürger zu ermitteln.
Das bisherige System zur Ermittlung der Abwassergebühren sei klar verfassungswidrig und verstoße gegen die Steuergerechtigkeit, erläuterte der Freiburger Fachanwalt für Gebührenrecht, Dirk Schöneweiß im Gemeinderat. Zudem sei Baden-Württemberg das letzte Bundesland in Deutschland, das das neue System noch nicht eingeführt habe. Künftig werde das Oberflächenwasser rund ein Viertel der Abwassergebühr ausmachen und separat nach versiegelter Fläche auf den Grundstücken berechnet. Dies geschehe in Gottenheim nach dem sogenannten ALK- Verfahren, bei dem die Grundstücksdaten dem automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) entnommen werden. Die Eigentümer können dann die tatsächlich versiegelten Flächen per Selbstauskunft korrigieren. Hierzu gebe es erfahrungsgemäß viele Fragen, daher empfehle er eine gute Öffentlichkeitsarbeit mit Broschüre, Internetauftritt und einer Informationsveranstaltung, betonte Schöneweiß. Eine Befliegung sei zwar auch eine gute Möglichkeit der Flächenermittlung, aber doppelt so teuer. Und man sehe dabei immer noch nicht, welche Teile der Grundstücke ans Kanalnetz angeschlossen seien. In Gottenheim sei das ALK zudem auf einem guten Stand, ergänzte Bürgermeister Volker Kieber, schließlich habe die Gemeinde erst viele Teile des Dorfes per Bebauungsplan neu erfasst.Werbung
Das System der Abwasserentsorgung sei für die Gebührenerhebung unerheblich, informierte der Anwalt weiter. Wichtig sei, die Gemeinde hole das Wasser am Grundstück ab. Damit erbringe sie eine Leistung, für die sie Gebühren verlangen könne. Zudem gehe das Berechnungsmodel davon aus, es regne überall im Dorf gleich und die Flächen seien eben. Auch werde die Satzung teilversiegelte Flächen, wie zum Beispiel Rasengittersteine, anders bewerten. Die Abwassergebührenbescheide für 2010 ergehen nur vorläufig, spätestens Ende 2011 soll die neue Gebührenordnung fertig sein, erklärte Kämmerer Thoams Barthel.
Autor: Mario Schöneberg
