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29. September 2011
Es kann dichter bebaut werden
Gottenheim ändert Pläne.
GOTTENHEIM (schö). Für drei Änderungen von Bebauungsplänen wurden im Gottenheimer Gemeinderat die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Zum einen soll im Innerort eine sinnvolle Nachverdichtung möglich werden, zum anderen werden Fehler in den Bebauungsplänen "Unterdorf" und "Oberdorf" korrigiert.
Zwischen dem bisherigen Winzerhof und der Schulstraße werden neue Flurstücke gebildet und dafür ein eigener Bebauungsplan ausgewiesen. Ein bisher auf einer Freifläche liegendes Leitungsrecht des damaligen Badenwerks werde nicht mehr benötigt, daher könne die Fläche überbaut werden, erläuterte Stadtplaner Ulrich Ruppel. Hierfür entsteht ein neues Baufenster, ein weiteres wird verschoben. Auch andere Regelungen, wie etwa die Dachneigung, die Begrenzung der Geschosszahl und die zulässige Geschossflächenzahl werden zugunsten einer besseren Ausnutzung der Grundstücke geändert. Mit dem Bebauungsplan "Bahnhofstraße-Schulstraße, 2. Änderung" könne somit neuer Wohnraum geschaffen werden, erläuterte Ruppel. Die Kosten für die Planungen trägt der Eigentümer.
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Beim Bauantrag für eine Garage seien im Bebauungsplan "Unterdorf" Fehler im erst vor wenigen Jahren fertig gestellten Planwerk aufgefallen, erläuterte Bürgermeister Volker Kieber. Darum müssten dieser und der Plan fürs Oberdorf geändert werden. Stadtplaner Ruppel wurde beauftragt, den von einem anderen Büro erstellten Plan zu überarbeiten. Künftig seien nun Garagen und Carports auch außerhalb festgeschriebener Garagenbaufenster möglich, erläuterte Ruppel. Die Bebauungsplan-Vorschrift, Zisternen zu errichten, sei hingegen nichtig, dies könne nur in den örtlichen Bauvorschriften, die sich auf die Landesbauordnung beziehen, geregelt werden. Zudem gebe es für den in den Plänen verwendeten Begriff "Gebäudelänge" keine planungsrechtliche Grundlage, hier seien die bestehenden Pläne anfechtbar. Die entsprechenden Regelungen seien aufzuheben.
Autor: schö
