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28. Juli 2009

Gottenheim will zwei übersehene Planungspannen beheben

Fehlende Zufahrten zu Grundstücken mitten in Steinacker/Berg blockieren Bebauung / Konflikt um die Auslegung einer Baugrenze an der Tunibergstraße

  1. Gottenheims Baugebiet Steinacker/Berg: Die mittlere Straßenlängsache durch das Baugebiet, die rechts nach oben zur Bergstraße am bisherigen Siedlungsrand abknickt, ist nicht durchgängig für Autoverkehr zugelassen, weshalb nun nicht anfahrbare Baugrundstücke blockiert sind. Foto: Erich Meyer

GOTTENHEIM. Gleich zwei heiße Eisen hatte der neu gebildete Gottenheimer Gemeinderat in seiner ersten Sitzung zu behandeln. Probleme mit den Zufahrten im Baugebiet Steinacker/Berg und ein privates Bauwerk an der Tunibergstraße, das eine Baugrenze überschreitet.

Im Baugebiet haben können einige Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke offiziell gar nicht oder nur mit Schwierigkeiten per Auto anfahren. Die Grundstücke, die jeweils südlich der Wendeplatten vom Kelten- und Römerweg liegen, seien wegen dem gültigen Bebauungsplan nicht nutzbar, das Landratsamt habe daher einer Bebauung nicht zugestimmt, erläuterte Bürgermeister Volker Kieber. Hintergrund sei, so Kieber, dass die Wege südlich dieser Wendeplatten bisher als reine Geh- und Radwege ausgewiesen seien. Diese Wege, die als Verlängerung jeweils wieder auf Fahrstraßen münden, dürften von einem Auto nicht befahren werden. Daher schlage die Verwaltung vor, die Wege in Wohnstraßen umzuwidmen. Der Planer habe dies wohl nicht bedacht und einen Fehler gemacht, mutmaßte Kieber.

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Thomas Barleon (FBL) verwies auf die bisher schon zahlreich erfolgten Befreiungen und Änderungen bei den Bauvorschriften und fragte, ob es denn noch mehr solche Schwachstellen im Bebauungsplan Steinacker/Berg gebe. Der so kritisierte Stadtplaner Ulrich Ruppel aus Waldkirch erklärte, es sei die ursprüngliche Idee gewesen, die Grundstücke von den Wendeplatten oder den südlich gelegenen Straßen zu erschließen. Inzwischen erfolgte Veränderungen an den Grundstückszuschnitten hätten dies aber unmöglich gemacht. Dem entgegnete Wolfgang Streicher (SPD), dass die Wege schon immer befahrbar sein sollten, zum Beispiel für Müllfahrzeuge. Daher sei ja auch die Einbahnstraßenregelung vorgesehen worden.

Für viel Diskussion sorgte im Gottenheimer Gemeinderat der Nachtrag zum Bauantrag eines privaten Bauherren, der gerade in der Tunibergstraße an prominenter Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung baut. Am Ende wurde dem Nachtrag mit großer Mehrheit das Einvernehmen verweigert, dem Bauherrn droht nun der Rückbau des schon bestehenden Kellers. Die Geschichte ist etwas verzwickt. Für das Bauvorhaben mit einigen Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan "Ihringer Neufassung" hatte der alte Gemeinderat trotz Bedenken im Oktober des vergangenen Jahres sein Einvernehmen erteilt. Auch das Landratsamt genehmigte den Bau.

Baugrenze missachtet lange geplanten Gehweg
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung habe das Amt den Bau aber nochmals geprüft, so die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage, vor allem im Hinblick auf einen im Bebauungsplan vorgesehenen Gehweg entlang der Tunibergstraße. Dabei wurde festgestellt, dass der Architekt des Bauherren die Grundstücksgrenze als Messgrundlage für den einzuhaltenden Baugrenzabstand von drei Metern angenommen hatte. Laut Bebauungsplan hätte der Baukörper aber mindestens drei Meter vom zukünftigen Gehweg entfernt sein müssen. Somit ragt das Haus, von dem der Keller schon steht, 1,50 Meter über die Baugrenze hinaus. Der Bau des Gehweges sei zwar immer noch knapp möglich, erläuterte Andreas Schupp vom Bauamt, dann könne aber die vorgesehene Einliegerwohnung nicht mehr belichtet werden. Der Gemeinderat hatte nun zu entscheiden, ob er nachträglich der Überschreitung der Baugrenze zustimmt. Dann würde laut Bürgermeister Volker Kieber auch das Landratsamt den Bau genehmigen. Dies sei aber aus Gemeindesicht nicht vertretbar. Schließlich sei aktenkundig, dass die Eigentümer der Grundstücke schon vor 15 Jahren – bei der Aufstellung des Bebauungsplanes – über den vorgesehenen Gehweg informiert worden sind. Dieser solle in Zukunft die obere Tunibergstraße und das angrenzende Naherholungsgebiet erschließen. Weiterhin habe nicht nur das Landratsamt mit seiner Baufreigabe, so der Bürgermeister, sondern auch der Planer des Bauherren einen großen Fehler gemacht. Wenn der Planer ordentlich gearbeitet hätte, hätte er den Bauantrag so nie einreichen dürfen.

Kieber warnte, man würde einen Präzedenzfall schaffen, wenn der Rat dem Nachtrag zustimme. Dies sahen auch die meisten Räte so, sie fragten sogar, ob nicht mit Absicht so geplant worden sein, nach dem Motto, es werde schon niemand etwas merken. Letztlich stimmte nur ein Ratsmitglied dafür, das Einvernehmen zu erteilen, drei enthielten sich, alle anderen Gemeinderäte votierten dagegen.

Planer und Bauherr erklärten auf Nachfrage der BZ, dass sie ihre Bemessungsgrundlagen im Bauantrag eindeutig erklärt und gekennzeichnet hätten. Daher habe man auf die dann erfolgte Baufreigabe des Landratsamtes vertraut. Nun habe man sich aber freiwillig für einen Baustopp entschieden und prüfe aber rechtliche Schritte.

Autor: unserem Mittarbeiter Mario Schöneberg