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28. Juli 2009
Gottenheim will zwei übersehene Planungspannen beheben
Fehlende Zufahrten zu Grundstücken mitten in Steinacker/Berg blockieren Bebauung / Konflikt um die Auslegung einer Baugrenze an der Tunibergstraße
GOTTENHEIM. Gleich zwei heiße Eisen hatte der neu gebildete Gottenheimer Gemeinderat in seiner ersten Sitzung zu behandeln. Probleme mit den Zufahrten im Baugebiet Steinacker/Berg und ein privates Bauwerk an der Tunibergstraße, das eine Baugrenze überschreitet.
Im Baugebiet haben können einige Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke offiziell gar nicht oder nur mit Schwierigkeiten per Auto anfahren. Die Grundstücke, die jeweils südlich der Wendeplatten vom Kelten- und Römerweg liegen, seien wegen dem gültigen Bebauungsplan nicht nutzbar, das Landratsamt habe daher einer Bebauung nicht zugestimmt, erläuterte Bürgermeister Volker Kieber. Hintergrund sei, so Kieber, dass die Wege südlich dieser Wendeplatten bisher als reine Geh- und Radwege ausgewiesen seien. Diese Wege, die als Verlängerung jeweils wieder auf Fahrstraßen münden, dürften von einem Auto nicht befahren werden. Daher schlage die Verwaltung vor, die Wege in Wohnstraßen umzuwidmen. Der Planer habe dies wohl nicht bedacht und einen Fehler gemacht, mutmaßte Kieber.
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Thomas Barleon (FBL) verwies auf die bisher schon zahlreich erfolgten Befreiungen und Änderungen bei den Bauvorschriften und fragte, ob es denn noch mehr solche Schwachstellen im Bebauungsplan Steinacker/Berg gebe. Der so kritisierte Stadtplaner Ulrich Ruppel aus Waldkirch erklärte, es sei die ursprüngliche Idee gewesen, die Grundstücke von den Wendeplatten oder den südlich gelegenen Straßen zu erschließen. Inzwischen erfolgte Veränderungen an den Grundstückszuschnitten hätten dies aber unmöglich gemacht. Dem entgegnete Wolfgang Streicher (SPD), dass die Wege schon immer befahrbar sein sollten, zum Beispiel für Müllfahrzeuge. Daher sei ja auch die Einbahnstraßenregelung vorgesehen worden.
Für viel Diskussion sorgte im Gottenheimer Gemeinderat der Nachtrag zum Bauantrag eines privaten Bauherren, der gerade in der Tunibergstraße an prominenter Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung baut. Am Ende wurde dem Nachtrag mit großer Mehrheit das Einvernehmen verweigert, dem Bauherrn droht nun der Rückbau des schon bestehenden Kellers. Die Geschichte ist etwas verzwickt. Für das Bauvorhaben mit einigen Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan "Ihringer Neufassung" hatte der alte Gemeinderat trotz Bedenken im Oktober des vergangenen Jahres sein Einvernehmen erteilt. Auch das Landratsamt genehmigte den Bau.
Kieber warnte, man würde einen Präzedenzfall schaffen, wenn der Rat dem Nachtrag zustimme. Dies sahen auch die meisten Räte so, sie fragten sogar, ob nicht mit Absicht so geplant worden sein, nach dem Motto, es werde schon niemand etwas merken. Letztlich stimmte nur ein Ratsmitglied dafür, das Einvernehmen zu erteilen, drei enthielten sich, alle anderen Gemeinderäte votierten dagegen.
Planer und Bauherr erklärten auf Nachfrage der BZ, dass sie ihre Bemessungsgrundlagen im Bauantrag eindeutig erklärt und gekennzeichnet hätten. Daher habe man auf die dann erfolgte Baufreigabe des Landratsamtes vertraut. Nun habe man sich aber freiwillig für einen Baustopp entschieden und prüfe aber rechtliche Schritte.
Autor: unserem Mittarbeiter Mario Schöneberg
