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19. März 2009
Mehr Freiheit in Gottenheimer Bebauungsplan
Korrekturen in Planung
GOTTENHEIM (schö). Einstimmig beauftragte der Gottenheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend den Waldkircher Stadtplaner Ulrich Ruppel mit den Ingenieurleistungen für die Änderung zweier Gottenheimer Bebauungspläne. Die Kosten sollen zusammen maximal 7250 Euro brutto betragen.
Zum einen gehe es um das Neubaugebiet Steinacker/Berg erläuterte Hauptamtsleiter Ralph Klank. Hier sei bei einem Grundstück eine sinnvolle Bebauung nicht mehr möglich, nachdem die ursprüngliche Bebauung mit einem Doppelhaus gemeinsam mit dem Grundstücksnachbarn nicht realisiert worden sei. Nur eine Änderung der Baugrenzen könne hier noch Abhilfe schaffen. Zudem sollten auch noch einige andere Punkte und Vorschriften überarbeitet werden, bei denen von den Bauherren bisher schon Befreiungen beantragt worden seien. Man wolle einige Regelungen im Bebauungsplan Steinacker/Berg genauer formulieren, ergänzte Bürgermeister Volker Kieber. Er rief die Mitglieder des Gemeinderates dazu auf, hierzu den geltenden Plan nochmals zu prüfen.Die zweite Bebauungsplanänderung betreffe den Plan für das "Gewerbegebiet Nägelsee, 3. Erweiterung", erläuterte Klank. Hier solle im Rahmen der Ansiedlung der Firma "AHP Merkle" auf den ursprünglich an der Erschließungsstraße vorgesehenen Wendehammer verzichtet werden. Dadurch könnten sich die Baugrenzen für die Firma etwas erweitern. Für beide Plan- Änderungen sollen jeweils 2300 Euro netto zuzüglich fünf Prozent Nebenkosten ausgegeben werden, erläuterte der Hauptamtsleiter. Die Summe könne sich bei notwendigem Mehraufwand auch noch etwas erhöhen. Außerdem schlug die Verwaltung vor, das Büro Ruppel auch noch mit dem Verfahren zur Behörden- und Bürgeranhörung zu beauftragen. Diese Entlastung für die Verwaltung habe der Ingenieur in beiden Fällen für 600 Euro netto angeboten. Dem stimmten die Räte einmütig zu.
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Autor: schö
