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Graben ist streng verboten

  • Do, 27. März 2008
    Rheinfelden

     

Das Gebiet um die Burgruine Hertenberg wird nun offiziell zum Schutzgebiet erklärt.

HERTEN. Das Gebiet um die Burg Hertenberg im Wald von Rheinfelden-Herten wird zum Grabungsschutzgebiet erklärt. Einer entsprechenden Verordnung der Stadt Rheinfelden als untere Denkmalschutzbehörde stimmten in den zurückliegenden Wochen der Ortschaftsrat Herten, der Bauausschuss und dann auch der Gemeinderat der Stadt zu.

Der Verordnung der Stadt Rheinfelden, die durch Veröffentlichung in Kürze Rechtskraft erhält, ging ein Antrag des Fachbereichs Archäologie beim Regierungspräsidiums Freiburg voraus, der im Februar dieses ...

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