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Bauherr muss Mauer zum Teil wieder abtragen

  • Chris Seifried

  • Sa, 17. September 2016
    Grafenhausen

Gemeinderat Grafenhausen beschließt einen Kompromiss zur ohne Genehmigung erbauten Lärm- und Sichtschutzmauer an der L 157 im Baugebiet "Kälberweide".

Die Steine des Anstoßes: der Bauaussch...s Bauwerk ursprünglich werden sollte.   | Foto: Chris Seifried
Die Steine des Anstoßes: der Bauausschuss besichtigt mit Bürgermeister Christian Behringer die ohne Baugenehmigung errichtete Mauer. Der Größenvergleich des Pflocks in der geplanten Höhe mit dem Bürgermeister zeigt, wie hoch das Bauwerk ursprünglich werden sollte. Foto: Chris Seifried

GRAFENHAUSEN. Der Gemeinderat hat schlussendlich nach langer Diskussion mit einer Gegenstimme einer teilweisen Befreiung von den Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes "Kälberweide" zugestimmt. Statt der vorgeschriebenen 30 Zentimeter Sockelhöhe bei einer Einfriedung darf der Antragsteller nun entlang der L 157 eine 80 Zentimeter hohe Mauer bauen. Um genau zu sein, muss er seine ohne Genehmigung errichtete Mauer bis auf die bewilligte Höhe wieder abreißen.

Doch der Reihe nach. Im Neubaugebiet "Kälberweide" in Grafenhausen sind bei Einfriedungen Sockel aus Beton oder Naturstein bis zu einer Höhe von 30 Zentimetern erlaubt. Hinter diesem Bauwerk ist es weiterhin möglich, eine Hecke aus bodenständigen ...

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