Haft für "professionellen Betrüger"
Weil der Angeklagte geständig war, orientierte sich die Strafkammer des Landgerichts am unteren Bereich des Strafrahmens.
WALDSHUT/BAD SÄCKINGEN. Dreieinhalb Jahre Haft - die Urteile im Waldshuter Landgerichtsprozess um Immobilienbetrügereien am Hochrhein sind gesprochen und der Prozess endete nicht mit der vom Verteidiger beantragten Bewährungsstrafe für den geständigen Haupttäter. Rechtskräftig dagegen schon die Strafen für die Mittäter des 54-Jährigen: Jeweils eineinhalb Jahre Gefängnis zur Bewährung für ein Paar aus Lörrach, eine Geldstrafe für eine Schweizerin.
"Wir haben in jeder Richtung Entgegenkommen gezeigt, mehr war nicht drin", so der Vorsitzende der Großen Strafkammer, Landgerichtsvizepräsident Mathias Wetz, in Richtung des des 54-Jährigen. Gleichwohl, die Gründe, den Mann mit einer - immer noch - relativ milden Strafe davonkommen zu ...