IHK: Sperrzeit bald verkürzen
In den Ortsteilen darf länger bewirtet werden als im Kernort.
BAD SÄCKINGEN (akr). Seit 1. Januar dieses Jahres darf in den Gaststätten eine Stunde länger bewirtet werden. Die neue Sperrzeitregelung gilt in den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, nicht aber in der Bad Säckinger Kernstadt. Dort greift - noch - die Kurregelung. Das soll sich ändern, appelliert nun die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee an die Stadtverwaltung.
Anton Büdel vom Ordnungsamt im Rathaus schließt denn auch nicht aus, dass sich der Gemeinderat in einer seiner ...