Das Amtsgericht Freiburg spricht von einer "schofeligen und niederträchtigen Tat" und verhängt Jugendstrafen / Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.
EMMENDINGEN/FREIBURG. "Das war eine besonders schofelige und niederträchtige Tat, einen wehrlosen Obdachlosen abzuzocken", wertet der Vorsitzende Richter des Bezirksjugendschöffengerichts in Freiburg das Verhalten der beiden, 21 und 15 Jahre jungen Angeklagten aus Emmendingen. Der Ältere wird zu 18 Monaten, der Jüngere zu 12 Monaten Jugendstrafe verurteilt. ...