Das Gericht ahndet den sexuellen Missbrauch eines Kindes mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit.
LAHR. Dass auch Chatten im Internet vor den Kadi führen kann, musste ein 23 Jahre alter Arbeitsloser aus einer Umlandgemeinde von Lahr erfahren. Im Schutz der Anonymität hatte er sich sicher gefühlt. Jetzt verurteilte ihn die Strafrichterin beim Amtsgericht wegen ...