Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bringt die Behörden im Kreis Emmendingen in Zugzwang: Es gibt einem Winzer Recht, der sein Rebland auf dem instabilen Kahlenberg nicht so einfach hergeben möchte.
Die Sperrung von Rebgründen auf dem Kaiserberg und dem Kahlenberg auf den Verdacht hin, dass irgendwann der Berg einbrechen könne, ist rechtswidrig. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom Mittwoch. Dieses Urteil hat Konsequenzen, die jetzt noch nicht abzusehen sind. Deshalb denkt man im Landratsamt Emmendingen ernsthaft darüber nach, das Urteil anzufechten.
Eine sehr weitreichende und auch sehr teure Konsequenz könnte die Antwort auf die polizeirechtliche Frage haben, wer die Reben in ...