Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt.
Dass es sich um keinen typischen Fall von sexuellem Kindesmissbrauch handelte, darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Auch Staatsanwalt Martin Fleiner ging in der Anklageschrift von "einvernehmlichem Verkehr" ...