"Kein Unterschied zur Eheschließung"
BZ-INTERVIEW mit dem evangelischen Dekan Rainer Becker über gleichgeschlechtliche Paare, die neuerdings vor den Traualtar dürfen.
LAHR. Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden hat am 23. April mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt eingegangen sind, in einem öffentlichen Traugottesdienst gesegnet werden können. BZ-Mitarbeiterin Juliana Eiland-Jung sprach mit Dekan Rainer Becker darüber, was diese Neuerung für die kirchliche Praxis bedeutet.
BZ: Herr Becker, schon bislang konnten homosexuelle Paare sich in evangelischen Kirchen segnen lassen. Was hat sich mit dem neuen Beschluss geändert?Becker: 2003 hatte die Landessynode beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare im Rahmen der seelsorgerischen Begleitung ...