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"Keine Rechtfertigung für Schluss auf eine Straftat"

  • Do, 30. Oktober 2003
    Waldshut-Tiengen

     

Albbrucks Bürgermeister Gernot Strohm nimmt zu privatem Grundstücksgeschäft und dem Verdacht der Vorteilsnahme Stellung.

KREIS WALDSHUT (BZ). Zu Berichten über ein privates Grundstücksgeschäft hat Albbrucks Bürgermeister Strohm über seinen Anwalt Rudolf Straub Stellung genommen: Alt-Gemeinderat Westermann habe es für richtig erachtet, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Bürgermeister Strohm wegen des Verdachtes auf Vorteilsnahme im Amt und ...

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