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Keine Schuld an Bauunfall

  • Di, 09. April 2002
    Ettenheim

     

Freispruch von Fahrlässigkeit für Bauunternehmer / Arbeiter war schwer verletzt worden.

ETTENHEIM/RINGSHEIM. Mit einem Freispruch ist gestern das Gerichtsverfahren gegen einen 65-jährigen Bauunternehmer aus Ringsheim und seinen 36 Jahre alten Gesellen und Vorarbeiter im Ettenheimer Amtsgericht ausgegangen. Die Verfahrenskosten zahlt die Staatskasse.

Fahrlässige Körperverletzung lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft, weil im April vergangenen Jahres bei einem Bau in Kappel zwei Balkon-Fertigteile ...

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