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Keine Vorfahrt für niemand

Hannes Lauber
  • Fr, 29. Juli 2016
    Weil am Rhein

     

Bebauungsplan Innenstadt West: eine Zone, in der künftig alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sein sollen.

Zur Zentrumsentwicklung gehört für die Stadt auch eine Verkehrsberuhigung.   | Foto: Lauber
Zur Zentrumsentwicklung gehört für die Stadt auch eine Verkehrsberuhigung. Foto: Lauber

WEIL AM RHEIN. Die Ansiedlung eines Einkaufscenters an der Hangkante soll nicht nur weitere Verkaufsflächen in die Stadt bringen, sondern ganz gezielt einen Anstoß zu einer städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt geben. Deshalb hat die Stadtverwaltung den für das Centervorhaben erforderlichen Bebauungsplan nicht nur auf das Hangkantengrundstück begrenzt, sondern auf die angrenzenden Bereiche ausgedehnt, die gemeinsam das Herzstück eines künftigen Stadtzentrums bilden sollen.

Der erste Entwurf dieses Bebauungsplanes liegt nun vor. Vergangene Woche hat sich der Bauausschuss damit beschäftigt und sich zustimmend geäußert, am Dienstag gab nun auch der Gemeinderat grünes Licht. Vom 15. August bis zum 30. September liegen die ...

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