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Ist das Integrierte Rheinprogramm rechtswidrig?

Klage gegen den Polder Elzmündung

Klaus Fischer
  • Mi, 01. Oktober 2008, 14:21 Uhr
    Kappel-Grafenhausen

     

Die Begründung der Klage gegen den Rückhalteraum Elzmündung bei Schwanau liegt dem Verwaltungsgericht Freiburg vor. In ihr wird auch in Frage gestellt, ob es für das Integrierte Rheinprogramm überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt.

"Nein zu diesem Polder". Das Schild mit den großen Lettern zieht bei der Einfahrt von Schwanau unweigerlich den Blick auf sich. Seit Jahren wehren sich Schwanauer im Schulterschluss mit ...

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