Die Begründung der Klage gegen den Rückhalteraum Elzmündung bei Schwanau liegt dem Verwaltungsgericht Freiburg vor. In ihr wird auch in Frage gestellt, ob es für das Integrierte Rheinprogramm überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt.
"Nein zu diesem Polder". Das Schild mit den großen Lettern zieht bei der Einfahrt von Schwanau unweigerlich den Blick auf sich. Seit Jahren wehren sich Schwanauer im Schulterschluss mit ...