Kleiner Schubser mit großen Folgen
Verhandlung nach fahrlässiger Körperverletzung beim Weinfest.
BREISACH (pst). Zu 80 Tagessätzen à zehn Euro hat das Breisacher Amtsgericht einen 23-jährigen Mann aus der Region wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte im vergangenen Jahr auf dem Breisacher Weinfest einen stark alkoholisierten 36-jährigen Mann wahrscheinlich durch ein Schubsen so zu Fall gebracht hatte, dass dieser sich einen Schädelbasisbruch mit Hirnblutungen zuzog.
Als problematisch zeigte sich die Aufklärung des Falls, da nicht nur das Opfer, sondern auch der Verurteilte selbst, wie er zugab, in der Tatnacht alkoholisiert war. Gegen 2.40 Uhr war es am frühen Morgen des ...