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Amtsgericht Hannover

Klinik muss den Namen des Samenspenders preisgeben

  • dpa

  • Di, 18. Oktober 2016
    Panorama

     

Eine Klinik darf den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die als Retortenbaby zur Welt kam, hatte auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers geklagt. Dieser Klage gab das Amtsgericht Hannover am Montag statt. Die Mutter der 21-Jährigen hatte sich künstlich befruchten lassen, weil ihr Ehemann zeugungsunfähig war.

HANNOVER (dpa).
Sehe ich meinem Vater ähnlich? Hat er dieselben Interessen wie ich? Solche oder ähnliche Fragen mag sich die ...

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