Geringere Strafe für 40-Jährigen nach erfolgreicher Berufung / Der Verurteilte gilt damit nicht als vorbestraft.
FREIBURG. Gelegenheit schafft Diebe, sagt der Volksmund. Gelegenheit und Not kann auch Betrüger machen. So geschehen bei einem 40-jährigen Selbstständigen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Nachdem seine Wohnung wegen eines Brands in einem Mehrfamilienhaus durch Löschwasser unbewohnbar geworden war, nutzte er ein Versehen eines ...