Account/Login

Experten zum Thema

Pensionskassen: Für Grenzgänger in die Schweiz ändern sich die Rentenbesteuerung und der Sonderausgabenabzug

Tobias Lacoste

Von

Mo, 29. Juni 2015 um 00:00 Uhr

Geld & Finanzen

Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer errichtet, ist neben der staatlichen AHV die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge.

Von der Schweizer Pensionskasse bleibt mehr.  | Foto: je
Von der Schweizer Pensionskasse bleibt mehr. Foto: je
LÖRRACH. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers zu unterscheiden ist.
Bisherige Besteuerung
Neue Rechtsprechung
Obligatorium und ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel